Praxis für Psychomotorische Therapie

Sylvia Hennemuth

Menziken

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Rahmenbedingungen

Anmeldung:

Die Kindergärtnerin, die Lehrperson, der schulpsychologische Dienst oder der Kinderarzt veranlassen mit Einverständnis der Eltern die Anmeldung zur psychomotorischen Abklärung. Eltern können sich auch direkt an die Therapeutin wenden.

Abklärung / Diagnostik:

Anhand der psychomotorischen Abklärung kann der Entwicklungsstand des Kindes ermittelt werden. Über diverse Tests wird die Grob-, Fein- und Graphomotorik sowie das Spielverhalten und die Händigkeit des Kindes beurteilt. Die qualitativen und quantitativen Aspekte der Motorik sowie das Verhalten des Kindes in der Testsituation sind weitere, wichtige Faktoren die für die Diagnose berücksichtigt werden. Für die Auswahl der Abklärungsverfahren, ist der Grund der Zuweisung des Kindes massgebend. Zusätzliche Informationen aus dem Umfeld des Kindes (soziale Kontakte in der Schule und Freizeit, Bedeutung der Bewegung im Leben des Kindes, besondere Begabungen und Interessen, Schulleistungen usw.), sind weitere Elemente, die der Therapeutin zur Gesamtbeurteilung des Kindes verhelfen.

Im Abklärungsgespräch mit den Eltern werden die Ergebnisse erläutert. Aufgrund des Befundes, der Therapie-Indikationen und vorgeschlagenen Massnahmen wird über eine Einleitung einer Psychomotorik-Therapie entschieden.

Kosten:

Schweigepflicht:

Als Mitglied des ASTP (Verband Schweizerischer Psychomotorik-Therapeuten) bin ich verpflichtet mich an die berufsethischen Grundsätze zu halten.

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